AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die Lieferungen, Leistungen, Angebote und Verträge der Commsta Instore Solutions GmbH & Co KG (im folgenden Commsta genannt) erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB, sofern sie nicht ausdrücklich abgeändert oder ausgeschlossen werden. Mündliche Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Commsta. Korrespondenz in Form von E-Mails genügt der Schriftform nicht.
Mit Erteilung eines Auftrages an Commsta auf Grundlage eines Angebotes, erkennt der Auftraggeber die ausschließliche Geltung dieser AGB an.

2. Lieferungen und Installation

Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich. Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn die Produkte zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben werden. Verzögert sich die Versendung der versandbereiten Produkte aus Gründen, die Commsta nicht zu vertreten hat, können die Produkte auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers eingelagert werden.
Abweichend von der Bestellung des Auftraggebers ist Commsta berechtigt, geänderte Produkte und Leistungen zu liefern, soweit keine wesentliche Funktionsänderung eintritt und soweit die Änderungen für den Auftraggeber nicht unzumutbar sind.
Das Recht zu Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt Commsta ausdrücklich vorbehalten.
Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, insbesondere staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen, hat Commsta nicht zu vertreten. Für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung ruht die Pflicht der Commsta zur Lieferung.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die technischen Voraussetzungen für die Installationen unserer Produkte zu klären.
Der Auftraggeber hat Commsta die Kosten für Anfahrten von Mitarbeitern oder Beauftragten zu ersetzen, die trotz vorheriger Terminvereinbarung zur Durchführung einer Installation oder einer Wartung mangels technischer und/oder rechtlicher Vorrausetzungen nicht zu realisieren sind.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von Commsta gekauften Produkte nach Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen.

3. Eigentumsvorbehalt

Die verkauften Produkte bleiben bis zur Erfüllung aller bestehenden und künftigen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber Eigentum von Commsta.
Kommt der Auftraggeber der vollständigen Zahlung des gekauften Produktes nicht nach, ist Commsta berechtigt, vom Vertrag  zurückzutreten.
Bei Pfändung und sonstigen Zugriffen Dritter auf das Vorbehaltsprodukt hat der Auftraggeber auf das Eigentum der Commsta hinzuweisen und Commsta unverzüglich schriftlich zu informieren.
Die Geltendmachung von Eigentumsvorbehalt oder die Pfändung des Liefergegenstandes durch Commsta gelten nicht als Vertragsrücktritt.
Gemietete Produkte sowie gelieferte Test- und Vorführprodukte bleiben Eigentum von Commsta.

4. Gewährleistung und Haftung

Der Auftraggeber hat unsere Lieferungen unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und auf ihre Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen und Mängel unverzüglich bei Commsta anzuzeigen. Dies gilt  auch für Lieferungen von reparierten Produkten oder Austausch-  und Ersatzgeräten.
Unwesentliche Mängel, welche die Funktionstüchtigkeit des Produktes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Auftraggeber nicht zur Verweigerung der Abnahme. Keine Mängelgewährleistungsansprüche bestehen, wenn der Auftraggeber eigenständig eigene Mängelbeseitigungsversuche vornimmt.
Commsta und dem Auftraggeber ist bewusst, dass Fehler von Software unter allen Anwendungsbedingungen nicht ausgeschlossen werden können. Daher ist die Gewährleistung für Software-Fehler nur auf solche Mängel begrenzt, die die Verwendung für den Auftraggeber zu dem vereinbarten Zweck unbrauchbar machen.
Die Gewährleistung umfasst nicht solche Mängel, die auf unsachgemäßen Gebrauch oder Missachtung der Betriebsanweisungen beruhen.
Die Gewährleistung entfällt, wenn  gelieferte Produkte durch den Auftraggeber unsachgemäß installiert werden oder selbstständig repariert, gewartet oder verändert werden.
Im Gewährleistungsfall steht das Wahlrecht Commsta zu, eine Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung im Wege der Mängelbeseitigung erfolgen zu lassen, wobei im Falle der Nachbesserung Commsta über die Art und Weise entscheidet.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang für neu hergestellte Produkte. Für gebrauchte Produkte gilt eine Verjährungsfrist für Mängelansprüche von 3 Monaten. Sie sind nicht übertragbar.
Commsta haftet für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf der vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch Commsta beruhen. Für sonstige Schäden haftet Commsta nur, sofern sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch die Commsta oder deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Commsta haftet nicht für mittelbare Schäden, Mängelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn.

5. Schadensersatzansprüche

Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Unberührt von dem Ausschluss bleibt eine Haftung wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder unerlaubter Handlung oder die Verletzung besonders wesentlicher Vertragspflicht („Kardinalpflicht“).  Soweit die Haftung von Commsta ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von Commsta.
Bei Schadensersatz nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften. Hierbei ist, soweit keine vorsätzliche Pflichtverletzung vorliegt, unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Die den Auftraggebern gemäß den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Schadensersatzansprüche verjähren in 12 Monaten.

6. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte sowie Gebühren und Abgaben

Die Nutzung der von Commsta zur Verfügung gestellten Software und Content (u.a. Musik, Spots, Videos)  ist eine Nutzung von Urheberrechten und Leistungsschutzrechten. Der Auftraggeber ist zur Nutzung der Software und Content nur im Rahmen des jeweiligen Vertrages und dieser AGB berechtigt. Eine weitergehende Nutzung durch Dritte oder eine Übertragung an Dritte oder eine Untervermietung an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung von Commsta zulässig.
Der Auftraggeber entrichtet die Gebühren und Abgaben an die Verwertungsgesellschaften (u.a. GEMA, GVL), die sich aus der öffentlichen Aufführung des Contents (u.a. Musik, Spots, Videos) in seinen Verkaufsstätten ergeben. Falls der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nachkommt und die Verwertungsgesellschaften Ansprüche gegenüber Commsta geltend machen, stellt der Auftraggeber Commsta von sämtlichen Ansprüchen frei.

7. Besondere Bestimmungen für Gerätemietverträge

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gemieteten Geräte sorgsam zu behandeln und in dem bei Übergabe der Geräte bestehenden, funktionstüchtigen und fehlerfreien Zustand zu erhalten.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Beschädigungen und Störungen Commsta anzuzeigen.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die gemieteten Geräte zur Störungsbeseitigung selbst zu öffnen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gemieteten Geräte zu unseren Gunsten gegen Beschädigung und Untergang zu versichern (Vandalismus, Diebstahl, Feuer, Leitungswasser, Elektronikschäden etc.).
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Geräte nach Beendigung des Mietvertrages auf seine Kosten und seine Gefahr an Commsta zurückzusenden. Werden die gemieteten Geräte nach Beendigung dieses Vertrages nicht spätestens innerhalb von drei Wochen an Commsta zurückgesandt (entscheidend ist das Datum des Eingangs bei Commsta), so wird – auch rückwirkend – für jeden Tag der Nutzung über den Beendigungszeitpunkt hinaus die vertraglich vereinbarte Miete weiter fällig.

8. Content

Die Nutzungsdauer und die Nutzungsmöglichkeiten bzw. -zwecks des Contents ergeben sich aus dem Vertrag mit dem Auftraggeber.
Der Auftraggeber erhält Content, Programmierung und Software Updates sowie Lizenzverlängerung in regelmäßigen Abständen.  Die Updates erhält der Auftraggeber entweder als Datenträger (z.B. eine CD) per Post oder durch externen Zugriff über das Internet oder über das firmeneigene Netzwerk, wofür das Gerät mindestens zu bestimmten Tageszeiten Online angeschlossen sein muss. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Datenträger unverzüglich in das Gerät einzulegen, um sicherzustellen, dass die Funktionalität des Gerätes gewährleistet ist.
Der Auftraggeber und Commsta sind sich darüber einig, dass Online-Updates aufgrund von vorübergehenden Störungen oder Unterbrechungen des Übertragungsweges wiederholt werden müssen und stellen keine Berechtigung zur Kündigung des Vertrages dar.
Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für die Inhalte und Leistungsschutzrechte sowie Urheberrechte des von ihm zur Verfügung gestellten Contents (u.a. Musik, Spots, Videos) und stellt Commsta von allen Ansprüchen Dritter frei.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die gelieferten Content und Software nicht auf Tonband oder andere digitale oder analoge Tonträger zu überspielen, zu vervielfältigen oder zu kopieren.
Nach Beendigung der Zusammenarbeit verpflichtet sich der Auftraggeber, Content nicht mehr zu nutzen und der Auftraggeber stimmt bereits jetzt der Löschung der durch Commsta zur Verfügung gestellten Content zu.
Der Vertrag über die Contentnutzung zwischen dem Auftraggeber und Commsta verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag über die Contentnutzung nicht sechs Monate vor Ablauf der festen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.

9. Preise und Zahlung

Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.
Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, gelten die genannten Preise in Angebote, Auftragsbestätigungen und Verträge ab Werk. Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, ab Lager, unverpackt. Verpackung, Transport oder Verbringung sowie Transportversicherung werden nach Aufwand berechnet.

10. Kündigung aus wichtigen Grund

Das Recht zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt,

11. Aufrechnung, Zurückbehaltung

Eine  Aufrechnung oder die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder von Commsta anerkannten Gegenansprüchen zulässig.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist ausschließlich Hamburg.

13. Ausschließliche Geltung dieser AGB

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen von Commsta gelten ausschließlich für alle Verträge mit Unternehmen. Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen und abweichende Vertragsbedingungen sind ausgeschlossen, es sei denn, diesen hätte Commsta ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

14. Geltendes Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

15. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die in ihrem wirtschaftlichen Zweck den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommen.

 

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Stand: Februar 2010